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MIETBEDINGUNGEN VOGELTHENNE HAUS NR. 19
1. Mietdauer, Übernahme, Rückgabe
Die Übergabe erfolgt jeweils nur samstags. Die Wohnung soll von 15:00 - 17:00 Uhr übernommen, bzw. jeweils bis 11:00 Uhr wieder übergeben werden. Übernahme und Rückgabe müssen in unserem Beisein oder einer Vertretung erfolgen. Lässt sich bei der Anreise eine Verspätung nicht vermeiden, wird eine Nachricht hinterlegt, wo Sie den Hausschlüssel bekommen. Beschädingungen, oder fehlendes Inventar sind durch uns unmittelbar bei der Übergabe in die zu unterschreibende Inventarliste aufzunehmen. Später erkannte Beschädigungen oder Mängel sind zur Vermeidung von Komplikationen uns umgehend mitzuteilen.

2. Rücknahme der Buchung
Bis zu 90 Tagen vor der Buchung fallen lediglich 25.-- Euro Bearbeitungsgebühr an. Bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn werden 30% des Mietpreises, darunter 100% erhoben. Kann die Wohnung anderweitig vermietet werden, wird die erziehlte Miete vom fälligen Stornobetrag abgezogen.
Für die Bearbeitung werden 10% des einst fälligen Mietpreises als Abstandssumme einbehalten.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise - Rücktrittskostenversicherung und bitten Sie durch Vorlage der Ihnen übersandten Rechnung bei einer Agentur Ihrer Wahl, davon Gebrauch zu machen.
Oder hier >>>> online bestellen.

3. Zahl der Benutzer
Die Wohnung darf nur mit der in der Buchung angegebenen Personen und Haustierzahl belegt werden.
Bei Überbelegung haben wir das Recht, nicht gemeldete Personen abzuweisen bzw. Aufpreis zu verlangen. Aus diesem Grund sind alle Personen und Haustiere in der Buchung anzugeben oder bei der Übernahme sofort nachzumelden.
Im Haus ist eine Gemeinschafts-Hausordnung der Wohnanlage ausgelegt, die Bestandteil dieser Mietbedingungen ist.

4. Mietumfang
Der Mietpreis beinhaltet das Wohnrecht für die gebuchte Personenzahl und den bestellten Zeitraum.
Die Buchung gilt im Zusammenhang mit der übersandten Rechnung sowie durch die Restzahlung des Mietpreises als verbindlich. Die Anzahlung beträgt ca. 25% gemäß übersandter Rechnung. Der restliche Mietpreis muss 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Eingeschlossen ist die Nutzung der vorhandenen Möbel sowie das gesamte Inventar. Eventuell anfallende Nebenkosten werden bei der Abreise erhoben. Es ist Sache des Mieters, die Wohnung regelmässig zu reinigen und in sauberem Zustand zu übergeben. Insbesondere Küche und Bad inklusive Inventar sind in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Die Beseitigung von mit üblichen Mitteln nicht zu entfernenden Verschmutzungen sowie Sachbeschädigungen sind an Ort und Stelle noch vor Abreise zu bezahlen.
Die Fewo im Bayerwald-Blockhaus und Gartenanteil bewohnen Sie allein.
Bei Mieterwechsel sind wir in aller Regel anwesend.
Das Untergeschoß wird nicht vermietet, es wird vom Eigentümer gelegentlich selbst genutzt.

5. Internetzugang über WLAN mit dem HOTSPOT Vogelthenne19
Die nachfolgende Nutzungsvereinbahrung des Internetzugangs über WLAN ist Teil dieser Mietbedingungen und ist vom Gast uneingeschränkt einzuhalten.
Zur Protokollierung ist ein separater Router von www.hotsplots.de installiert der die IP-Adressen aller Nutzer protokolliert um sicher zu stellen, wer für einen eventuellen Missbrauch verantwortlich ist.
6. Kaution
Bei der Ankunft ist ein Betrag von Euro 50.-- pro Woche zu hinterlegen. Sofern Nebenkosten entstehen (Telefon/Bettwäsche etc.) werden diese bei Abreise mit der Kaution verrechnet.
Der nicht verbrauchte Betrag wird zurückgezahlt.

München Januar 2001
Kurbeitragssatzungen der Staft Grafenau,   Änderung 2,  Schreiben

Nutzungsvereinbarung
über die Nutzung des Internetzugangs über WLAN
zwischen dem Vermieter
BAYERWALD - FERIEN - BLOCKHAUS
Familie Müller, Vogelthenne 19,  94481Grafenau-Haus im Wald, Tel: 08555-8252
und
Name und Adresse des Mieters laut verbindlicher Buchungsbestätigung/Rechnung.
Der Mieter und Vermieter treffen folgende Nutzungsvereinbarung:

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN.
Er gestattet dem Mieter für die Dauer
seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig.
Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.
Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt.
Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.
Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
# das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
# keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
# die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
# keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
# das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

Haus im Wald 2015


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